Ratgeber: Fahrtkostenerstattung in der Steuererklärung

Rafael Heumann

Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen

In vielen Fällen können Fahrtkosten grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. So können Fahrtkosten Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben sein. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit Fahrtkosten auch als außergewöhnliche Belastung zu deklarieren. Der Grund für die Fahrt ist ausschlaggebend. Lesen Sie weiter wie Sie Fahrtkosten für die Steuer selber berechnen können, wie man diese in der Einkommenssteuererklärung geltend macht und vom Finanzamt zurückbekommt.

Fahrtkosten zuverlässig ermitteln

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Zwei Möglichkeiten stehen dem Steuerzahler zur Verfügung um die Fahrtkosten zu ermitteln: Die erste wäre die Möglichkeit die Fahrtkosten pauschal mit 0,30 EUR pro Kilometer bei Kfz-Nutzung bzw. 0,20 EUR für andere motorgetriebene Fahrzeuge. Die zweite Möglichkeit wäre es den Kilometersatz anhand der aus der Jahresbasis faktischen Fahrzeugkosten um die Fahrtkosten für die Einkommenssteuererklärung zu berechnen. Hierbei können Sie wie folgt vorgehen:

Ermitteln Sie die Kfz-Kosten wie Kraftstoffe, Reparaturen, Pflege, Kosten für die Garage, Kfz-Steuer, Versicherung, Zinsen für Anschaffungskredit des betreffenden Steuerjahres. Um sicher zu gehen sollten Sie die Belege aufbewahren. Parkgebühren sowie Strafzettel gehören jedoch nicht in die Rechnung.

Ferner sollte eine anteilige Abschreibung des Fahrzeugs nicht vergessen werden. Für gebrauchte Fahrzeuge muss meistens eine kürzere Nutzungsdauer berücksichtigt werden. Bei geleasten Fahrzeugen sind statt der Abschreibung die Leasingsonderzahlungen und die Leasingraten einzubeziehen. Den ermittelten Kilometersatz (also die Kosten pro gefahrenen Kilometer) multiplizieren Sie dann mit den tatsächlich gefahrenen Kilometer die Sie steuerlich angeben möchten.

Wann können Fahrtkosten geltend gemacht werden?

Fahrtkostenberechnung als Arbeitnehmer: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können in der sogenannten Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die faktischen Fahrtkosten sind dagegen nur bei der Benutzung der ÖVPs (öffentlicher Verkehrsmittel) sowie für behinderte Menschen steuerlich absetzbar. Für Fahrten mit einem Firmenwagen bestehen andere steuerliche Regelungen. Wenn Sie Vermieter einer Wohnung sind, können Sie in sehr vielen Fällen Fahrten steuerlich geltend machen.

Fahrtkostenberechnung als Selbstständiger: müssen Sie für Ihr Unternehmen unterwegs sein, dann können Sie die faktischen Kosten als Betriebsausgaben verrechnen. Auf diesem Weg können Sie auch als Selbstständiger Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Denn für Wege zwischen Firmensitz und Wohnung gilt ebenfalls die Entfernungspauschale.

Eine Steuersoftware kann bei der Berechnung der Fahrtkosten helfen

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Rafael Heumann

Autor: Rafael Heumann

Rafael Heumann ist ein erfahrener Blogger und Autor, der sich intensiv mit den Themen Steuer- und Geldsparen auseinandersetzt. Seit Jahren beschäftigt er sich mit den vielfältigen Möglichkeiten von Steuerprogrammen und teilt seine Erkenntnisse und Erfahrungen in zahlreichen Artikeln. Als Beitragender für die Redaktion von Steuersoftware Tests liefert er fundierte Einblicke und Bewertungen aus erster Hand.