Die Abgabe der Steuererklärung ist in Deutschland grundsätzlich mit dem Ablauf einer
Abgabefrist verbindend. Welche Frist das ist, hängt davon ab, ob eine Abgabe erforderlich
ist (pflichtveranlagt) oder die Steuererklärung aus freien Stücken abgegeben werden kann
(Antragsveranlagung). Hierbei unterscheiden sich die definierten Termine zur Abgabe der
Steuererklärung zum Teil erheblich.
Es ist daher zunächst wichtig zu wissen zu welcher Gruppe man gehört. In den meisten Fällen
sind Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte nicht pflichtig eine Steuererklärung einzureichen. Zu
einer Pflichtveranlagung kommt es erst, wenn sich etwas an der finanziellen Situation des
Steuerpflichtigen ändert. Das können beispielsweise zusätzliche Einkünfte neben dem Gehalt
wie Elterngeld, Einnahmen aus Nebengewerbe oder Erträgen aber auch eine Heirat sein.
Insbesondere bei einer Heirat ändern sich oft die einzelnen Lohnsteuerklassen der
Beteiligten, so dass eine Steuererklärung zur Pflicht wird.
Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dann gilt für Sie seit dem
Steuerjahr 2018 der 31. Juli als finaler Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung.
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