So versteuern Sie Kryptowährungen wie Bitcoin oder Etherum mit einer Steuersoftware

Rafael Heumann

Bitcoin, Etherum & Co: Kryptowährungen in der Steuererklärung

Einkommensteuererklärung und Kryptowährungen - ein wichtiges Thema. Ob Bitcoin, Ethereum oder IOTA, der Handel mit Kryptowährungen ist ohne Ausnahme erstmal steuerpflichtig. Das Finanzamt interessiert sich grundsätzlich für Ihren Handel mit der virtuellen Währung.

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat Kryptowährungen wie Bitcoin, IOTA oder Ripple virtuelle Währungen und damit Rechnungseinheiten klassifiziert. Damit sind Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sondern bestenfalls als Devisen zu sehen. Für das Finanzamt bedeutet es, dass Kryptowährungen als privates Geld deklariert werden.

Bitcoins und Altcoins und der Veräußerungsgewinn

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Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, IOTA, Onecoin, aber auch mit Ripple und Etherum wird steuerlich zu privaten Veräußerungs- bzw. Spekulationsgeschäften eingestuft. Wer also über eine Online-Plattform Kryptowährungen in Euro umtauscht muss möglicherweise Steuern zahlen, wenn er einen Veräußerungsgewinn erzielt. Für die Fälligkeit von Steuern ist das Datum des Erwerbs der Kryptowährungen. Folgende beiden Szenarien sind dann möglich:

Haltefrist von mehr als einem Jahr ist steuerfrei

Keine Diskussion gibt es, wenn Sie die Kryptowährungen vor über einem Jahr gekauft haben. Dann sind die Veräußerungsgewinne immer steuerfrei mit einer wichtigen Ausnahme: Werden mit Kryptowährungen Zinsen erzielt, dann Abgeltungssteuer für die Zinsen fällig und die Spekulationsfrist erhöht sich auf zehn Jahre.

Haltefrist von weniger als einem Jahr

Wer mit Kryptowährungen nur kurzfristig spekuliert und diese nur wenige Tage oder Wochen hält und diesen dann mit Gewinn verkauft, der muss den Gewinn in der Einkommenssteuererklärung versteuern. Es gibt natürlich auch hier eine Freigrenze: bis zu Betrag von 600 Euro pro Jahr bleibt der Gewinn steuerfrei.

Die größte Verwechslungsgefahr besteht, wenn man die Begriffe Freigrenze und Freibetrag verwechselt: Liegt man auch nur einen Cent über der Freigrenze, dann muss der ganze Veräußerungsgewinn versteuert werden.

Verluste verrechnen

Hat man sich verspekuliert und fährt Verluste mit dem Handel von virtuellen Währungen ein, dann können diese mit etwaigen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden.

Kryptowährungen in der Steuererklärung

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Ihren Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen Sie in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deklarieren. Selbstverständlich auch, wenn Ihre Gewinne unterhalb der oben erwähnten Freigrenze (600 Euro) liegen. Die offizielle Steuerfreiheit erst damit durch das Finanzamt festgestellt werden.

Beim Testsieger WISO Steuer:Sparbuch 2022 können unter dem Punkt "private Veräußerungsgeschäfte", dann "andere Wirtschaftsgüter" die Kryptowährungen eintragen werden. Man setzt zuerst das Kauf- und Verkaufsdatum ein. Die Software erkennt ob die Haltedauer kürzer als ein Jahr ist und öffnet dabei weitere Felder in die man Verkaufspreis, Aufwendungen, Kaufpreis und Nebenkosten einträgt. Das Feld Gewinn wird dann von WISO Steuer:Sparbuch 2022 automatisch berechnet. Sollte die Haltefrist länger als ein Jahr sein dann sind die Felder ausgegraut und man kann keine Beträge eingeben. Darunter erscheint dann die Information "Das Veräußerungsgeschäft ist nicht steuerpflichtig."

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Rafael Heumann

Autor: Rafael Heumann

Rafael Heumann ist ein erfahrener Blogger und Autor, der sich intensiv mit den Themen Steuer- und Geldsparen auseinandersetzt. Seit Jahren beschäftigt er sich mit den vielfältigen Möglichkeiten von Steuerprogrammen und teilt seine Erkenntnisse und Erfahrungen in zahlreichen Artikeln. Als Beitragender für die Redaktion von Steuersoftware Tests liefert er fundierte Einblicke und Bewertungen aus erster Hand.