Einkommensteuer mit Steuersoftware: Tipps und Ratgeber

Rafael Heumann

Die Steuererklärung - warum sie sich in vielen Fällen lohnt

Für viele Deutsche ist die Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung eine mehr als unangenehme Aufgabe, die gerne vor sich hergeschoben wird. Viele nutzen auch einen Steuerberater, betreiben also "Outsourcing", doch nicht immer rechnen sich die damit verbundenen Kosten. Und so setzt sich doch mancher an den Schreibtisch und stellt die Steuererklärung selbst auf. Das muss gar nicht so aufwändig sein. Eine gute Steuersoftware kann bei der Erstellung helfen.

Längst nicht jeder Steuerpflichtige ist überhaupt zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Für ledige Arbeitnehmer ohne sonstige steuerpflichtige Einkünfte reicht es, wenn der Arbeitgeber monatlich die Lohnsteuer ans Finanzamt abführt. Darüber hinaus ist keine weitere Deklarierung erforderlich. In vielen anderen Konstellationen ist die Einkommenssteuererklärung dagegen Pflicht. Das gilt zum Beispiel bei Bezug von staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld. Auch Verheiratete, die die Steuerklassen 3 und 5 nutzen, müssen eine Steuererklärung abgeben, ebenso Steuerpflichtige, die auch Einkünfte aus anderen Quellen als aus nichtselbständiger Arbeit beziehen.

Oft zahlt sich die Steuererklärung aus

Aber auch die freiwillige Abgabe kann für Sie sinnvoll sein, denn oft lässt sich über die Einkommenssteuererklärung ein Teil der bereits abgeführten Lohnsteuer wieder zurückholen. Die Statistik beweist es: im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer pro Steuerbescheid zwischen 800 und 900 Euro erstattet, in manchen Fällen beträgt die Steuerrückzahlung sogar deutlich mehr. Die Steuererklärung muss dabei nicht mehr in einen unübersichtlichen Zettel- und Formularwust ausarten. Im Online-Zeitalter und mit Hilfe moderner Steuersoftware gelingt das mit deutlich weniger Aufwand als früher.

Steuersoftware und ELSTER für mehr Effizienz

Das "Zauberwort" für die elektronische Steuererklärung heißt ELSTERFormular. Unter diesem Namen stellt die Finanzverwaltung die gewohnten Formulare in elektronischer Form zur Verfügung. Zum Ausfüllen kann eine gängige Steuersoftware mit einer ELSTER-Schnittstelle genutzt werden. Die Steuerprogramme geben ihren Nutzern in der Regel nützliche Tipps und Ausfüllhilfen. Die Steuersoftware fungiert quasi als "elektronischer" Steuerberater. Mit einer guten Steuersoftware gelingt die Erstellung der Steuererklärung deutlich schneller und einfacher als früher. Sie verliert damit viel von ihrem Schrecken.

Die ausgefüllten ELSTER-Formulare können Sie direkt per Datenfernübertragung ans Finanzamt schicken. Auch dort beschleunigt das elektronische Format die Abläufe. Der Finanzbeamte muss nämlich nicht mehr wie früher die Daten in sein System übertagen, das geschieht automatisch. Falls Sie Rückerstattungen erwarten, können Sie über das ELSTER-Verfahren mit einem schnelleren Ergebnis rechnen als auf herkömmlichem Weg. Wenn Sie sich im Rahmen der Registrierung Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat abholen, können Sie die Steuererklärung sogar ganz papierlos einreichen. Ansonsten müssen Sie noch parallel einen Papierausdruck mit persönlicher Unterschrift per Post zuschicken.

Weitere Tipps zur Steuererklärung

Wo und wie Sie Steuern sparen können

Steuerrückzahlungen lassen sich oft im Rahmen des Werbungskosten-Ansatzes in der Einkommenssteuererklärung generieren. Bei Arbeitnehmern sind vor allem die Werbungskosten bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit von Bedeutung. Wenn nichts explizit angegeben ist, berücksichtigt das Finanzamt den gesetzlich vorgesehenen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Die tatsächlichen Werbungskosten sind aber oft deutlich höher und dürfen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Die angefallenen Kosten müssen Sie allerdings belegen können. Es gibt viele Kostenpositionen in diesem Zusammenhang, zum Beispiel Kosten:

  • für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • für eine beruflich bedingte Zweitwohnung
  • für Dienstreisen, sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden
  • für ein Arbeitszimmer
  • für Arbeitsmittel
  • für Weiterbildung

Aber auch jenseits der durch Arbeitnehmer-Tätigkeit bedingten Werbungskosten gibt es einige Möglichkeiten, Steuerermäßigungen zu nutzen oder den zu versteuernden Betrag zu verringern. Chancen dafür bieten zum Beispiel:

  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen (Kosten für Gartenpflege, Haus- und Wohnungsreinigung, Kinderbetreuung, häusliche Pflege, Handwerkerleistungen usw.). Hier können 20 Prozent der Arbeitskosten geltend gemacht werden
  • Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen (nicht erstattete Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Pflegekosten, bestimmte Unterhaltsleistungen usw.). Bei außergewöhnlichen Belastungen ist ein gewisser Eigenanteil selbst zu tragen
  • sogenannte Sonderausgaben (gezahlte Kirchensteuer, Spenden, Beiträge zu bestimmten Versicherungen, Kosten für erste Ausbildung usw.)

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Rafael Heumann

Autor: Rafael Heumann

Rafael Heumann ist ein erfahrener Blogger und Autor, der sich intensiv mit den Themen Steuer- und Geldsparen auseinandersetzt. Seit Jahren beschäftigt er sich mit den vielfältigen Möglichkeiten von Steuerprogrammen und teilt seine Erkenntnisse und Erfahrungen in zahlreichen Artikeln. Als Beitragender für die Redaktion von Steuersoftware Tests liefert er fundierte Einblicke und Bewertungen aus erster Hand.